Um hygienische Missstände auf Dauer nicht zu einem Problem werden zu lassen, schreibt die VDI 6022 eine Hygieneinspektion auch bei dezentralen Klimageräten ohne Luftbefeuchtung vor. Sie gilt für alle
raumlufttechnischen Anlagen und Geräte, die Räume oder Aufenthaltsbereiche versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden pro Tag aufhalten.
Eine Studie hat gezeigt, alle drei Jahre müssen diese mikrobiologisch durch die Entnahme von Kontaktkulturproben an relevanten Stellen überprüft werden.
Wie stellt sich diese Hygieneinspektion gerade bei VRF-Großanlagen mit oft mehreren Hundert Geräten dar – z.B. im Hotel oder einem großen Bürogebäuden?
Hier können laut VDI 6022 bei gleichen Gerätetypen ab 20 Einheiten stichprobenartige Inspektionen durchgeführt werden. Diese Arbeiten müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden, deren Mitarbeiter eine Hygieneschulung A absolviert haben.
Die Arbeitsstättenverordnung „ArbStättV §3 Abs. 1, 3.6 Lüftung besagt, dass “Ablagerungen und Verunreinigungen in RLT-Anlagen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung durch die Raumluft führen können, umgehend beseitigt werden müssen.”
Eine RLT-Anlage darf nicht selbst zur Gefahrenquelle (z. B. durch Gefahrstoffe, Bakterien, Schimmelpilze oder Lärm) werden.